Enthalten sind: Kursgebühr (theoretische und praktische Stunden) mit einer Vorbereitung
nach § 4 „Jagdliche Ausbildung“ der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
von mindestens 120 Stunden; Schießausbildung inkl. Standgebühr und Munition während des Kurses
(gilt nicht für Prüfungswiederholer); Fallenkurs; Lehrgang Wildbret-Hygiene „Kundige Person“;
eine Haftpflichtversicherung während der Ausbildung; verauslagtes Lehrmaterial der Grundausstattung
(Heintges Arbeitsblätter, Bundesjagdgesetz mit Bayerischem Jagdgesetz).
Nicht enthalten sind: staatliche Prüfungsgebühr, eventueller Intensivkurs,
individuelle Einzelstunden (z. B. Waffenhandhabung) auf Wunsch.
Zahlung: Der Gesamtbetrag ist nach Beginn des Ausbildungslehrgangs innerhalb von
14 Tagen per Überweisung oder bar zu entrichten oder nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter.
Unterricht: Der Unterricht findet einmal wöchentlich, in der Regel donnerstags
(Ausnahmen bleiben vorbehalten), von 19.00 bis 22.00 Uhr im Saal (1. Stock) des Gasthauses Wirt in
Loidering, Loidering 11, 83737 Irschenberg, oder nach Bedarf im Schulungsraum in Brannenburg statt.
Der Lehrgang beginnt im September, dauert ca. 8 Monate und endet mit dem dritten Teil (praktische Prüfung).
Die praktischen Stunden werden u. a. im Hochwildrevier Niederaudorf abgeleistet.
Die Schießtermine finden an den Wochenenden im Oktober statt und sind verpflichtend wahrzunehmen.
Ausschluss: Solange die Lehrgangsgebühren nicht vollständig bezahlt sind, ist die
Kursleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
Das Ausschlussrecht besteht auch, wenn der Teilnehmer trotz einmaliger Abmahnung den Fortgang von
Unterrichtsveranstaltungen stört. Bei vorzeitiger Beendigung des Lehrgangs aus vorstehenden Gründen
oder aus Gründen, welche der Ausbildungsleiter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung – auch keine Teilrückzahlung – der Lehrgangsgebühr.
Lehrgangszeugnis: Ein Anspruch auf ein Lehrgangszeugnis besteht nur bei Ableistung
der vorgeschriebenen 60 theoretischen und 60 praktischen Stunden (bis einen Monat vor Prüfungsbeginn),
der vorgeschriebenen 250 Wurftauben, des Schießens auf den laufenden Keiler mit der jeweils nötigen
Trefferzahl, der Teilnahme beim Schießen mit Kurzwaffen (Pistole und Revolver je 5 Schuss) sowie im
Schießkino bzw. am Laserschießstand, d. h. Beschießen einer Realfilmsequenz mit Darstellung einer
Bewegungsjagd auf Schalenwild (bis Beginn der praktischen Prüfung).
Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung zur Jägerprüfung hat jeder Prüfungsanwärter selbst
fristgerecht beim Amt für Landwirtschaft und Forsten, Zentrale Landshut, Jäger- und Falknerprüfungsbehörde,
einzureichen.